Wenn man in Europa reist, wird man immer wieder mit der Regelung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union konfrontiert. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden: Ein Mitgliedsland der Europäischen Union hat nicht automatisch die Grenzkontrollen zu seinen Nachbarn abgebaut.

Geregelt wird der Grenzübertritt durch das so genannte “Schengen-Abkommen”. Staaten, die dieses unterschrieben haben, garantieren damit ihren Bürgern Grenzübertritte zu anderen “Schengen-Staaten” ohne Kontrolle. Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als “Schengener Staaten”.
Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland und Zypern, jedoch zuzüglich Island, Norwegen und der Schweiz. Die Länder (Bulgarien und Rumänien), die seit dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.

Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: “gültig für Schengener Staaten” in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten. Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel, die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird unter Umständen ein gesondertes Visum benötigt.

Es gilt allerdings zu beachten, dass unter bestimmten Umständen für einen bestimmten Zeitraum oder längerfristig wieder Kontrollen eingeführt werden könnten. So hat beispielsweise Österreich während der Fussball-Europameisterschaft 2008 solche Kontrollen durchgeführt und auch von Bürgern der “Schengener Staaten” die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Aktuelle und genauere Informationen über die Situation in Bezug auf Ihr spezielles Reiseziel erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.