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Tag: 1. Dezember 2016

Air New Zealand wirbt mit Popstar Ronan Keating für sommerlichen Weihnachtszauber „downunder“

Eine Maschine der Air New Zealand. Bild: Thorsten Reimnitz

Eine Maschine der Air New Zealand. Bild: Thorsten Reimnitz

Die neuseeländische Fluggesellschaft Air New Zealand ist bekannt für unkonventionelle Videos: Mit ihrem neuesten Hit setzt sich die Airline gemeinsam mit dem irischen Popstar Ronan Keating für mehr Fairness unter den Weihnachtsklassikern ein. Glitzernden Schnee, knisternde Feuer und Schlittengeläut, wie es im Original-Hit Winter Wonderland heißt, sucht man auf der Südhalbkugel zum Jahresende vergebens. Und so machten die Kiwis mit Keating und dem neuseeländischen Jungstar Julian Dennison mit Sommerblumen, Pavlova und zwitschernden Vögeln aus dem berühmten Weihnachtsklassiker kurzerhand ein Summer Wonderland.

„Summer Wonderland soll nicht nur die Erinnerungen der Kiwis an ihr besonderes neuseeländisches Weihnachten wecken, sondern auch Besucher aus der ganzen Welt inspirieren“, sagt Jodi Williams, General Manager Global Brand und Content Marketing bei Air New Zealand. „Kaum einer hier bei uns auf der südlichen Welthalbkugel verbindet Schlittenglocken und Schnee – wie es im Originaltext heißt – mit Weihnachten. Deshalb wollten wir mit unserem Song für mehr Gerechtigkeit unter den Weihnachtsliedern sorgen. Einen Weihnachtsklassiker kreieren, bei dem sich auch wir, die Neuseeländer und Australier, zuhause fühlen.“

„Wir möchten nicht nur feierliche Stimmung verbreiten, sondern auch unter all den traditionellen Weihnachtskampagnen hervorstechen. Wir wollen die Menschen weltweit inspirieren nach Neuseeland zu reisen und ihnen zeigen, dass es keinen Schnee und Schlittengeläut bedarf, um unser wundervolles Wunderland zu genießen.“

Ronan Keating feierte in den 1990er-Jahren mit der Boygroup „Boyzone“ und anschließend als Solokünstler große Erfolge. Neben Keating spielt der aufstrebende neuseeländische Kinderschauspieler Julian Dennison die Hauptrolle im Video. In “Summer Wonderland” spielt Dennison den Produzenten des Popsängers und treibt ihn fast in den Wahnsinn, als er den Weihnachtsklassiker Winter Wonderland in ein Summer Wonderland umwandeln möchte, um den Reiz der Festtage in der südlichen Hemisphäre zu besingen.

Keating sagt, Julian Dennison und er seien zwar ein unterschiedliches Duo, sie hätten aber während der Aufnahmen zum Weihnachtslied viel gelacht. „Ich bin ein großer Neuseeland-Fan, sowohl vom Land und den Leuten und natürlich auch von Air New Zealand. Ich liebe die lustigen Sicherheitsvideos der Airline und das einmalige Flugerlebnis an Bord. Die Zusammenarbeit mit Julian hat viel Spaß gemacht. Er ist eine absolute Legende, unglaublich professionell – und er kann wirklich singen!“

Dennison hatte anfangs großen Respekt vor der Musiklegende und beschreibt die Jam-Session mit Keating als einen Karrierehöhepunkt. „Meine Aufgabe im Video ist es, Ronan die Idee eines sonnigen Weihnachtsfestes im Freien zu verkaufen. Ein Tag, den ich gerne mit meiner Familie verbringe, an dem ich auf der Gitarre oder Ukulele spiele und entspanne. Für mich bedeutet Weihnachten, Menschen zusammenzubringen und in Stimmung zu versetzen. Was gibt es Besseres als ein Lied zu kreieren und der Welt zu zeigen, warum die neuseeländischen Weihnachten so toll sind?“, sagt Dennison.

Das „Summer Wonderland“-Video kann auf www.facebook.com/airnzde aufgerufen werden. Der Weihnachtssong steht zum Download unter www.airnzchristmas.co.nz zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Air New Zealand unter www.airnewzealand.de.

Quelle: Air New Zealand / KPRN Network GmbH

20 Jahre Sibyllenbad: Ein heller Stern am deutschen Bäderhimmel

Das Sibyllen-Bad aus der Luft. Foto: obx-news/Gemeinde Neualbenreuth/Ascherl

Das Sibyllen-Bad aus der Luft. Foto: obx-news/Gemeinde Neualbenreuth/Ascherl

Millioneninvestitionen von Freistaat, Bezirk, Kommunen und EU waren der Grundstein für eine neue weiße Industrie in der Oberpfalz. Seit der Eröffnung 1996 kamen mehr als fünf Millionen Gäste. 200 neue Arbeitsplätze sind entstanden.

Es war eine mutige Entscheidung: für damals 100 Millionen Mark errichteten die bayerische Staatsregierung und der Bezirk Oberpfalz Anfang der 90er-Jahre mitten im Oberpfälzer Wald an der bayerisch-tschechischen Grenze auf der Grünen Wiese das Sibyllenbad, ein Kurzentrum der Superlative. Es sollte der Motor werden für eine neue weiße Industrie, für Gesundheits- und Wellness-Tourismus, auch als Ausgleich für den Niedergang der Porzellanfabriken in der Region. Das Fazit heute, 20 Jahre nach der Eröffnung: das Experiment ist geglückt. In und um das Sibyllenbad entstanden rund 200 neue Arbeitsplätze. Mehr als fünf Millionen Gäste besuchten den das Sibyllenbad seit der Eröffnung 1996. Die täglich im Durchschnitt rund 800 Gäste bringen der Region heute eine zusätzliche Wirtschaftskraft von rund fünf Millionen Euro pro Jahr.

Foto: obx-news/Sibyllenbad

Foto: obx-news/Sibyllenbad

Durch seine in der Kombination und Intensität europaweit einmaligen Heilwasser-Vorkommen hat sich das Kur- und Wellness-Zentrum in der nördlichen Oberpfalz 20 Jahre nach Eröffnung einen festen Platz im Gesundheitstourismus erobert: Neue Behandlungskonzepte, wie die kombinierte Radon-Kohlensäuretherapie, ermöglichen eine kreislaufschonende Behandlung von Gelenkerkrankungen. Aber auch eine Vielzahl von Wellness-Angeboten hat das Sibyllenbad zu bieten: vom orientalischen Badetempel bis zum Kaminzimmer.

Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bades.

Quelle: obx-news

Bis zu 600 Euro Entschädigung nach Flugverspätung

Warten am Flughafen: Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Verspätungen. Foto: iStock/enviromantic/EUclaim/akz-o

Warten am Flughafen: Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Verspätungen. Foto: iStock/enviromantic/EUclaim/akz-o

(akz-o) Jeden Tag verspäten sich weltweit rund 10.000 Flüge, circa 600 werden täglich komplett gestrichen. Für Fluggäste bedeuten Verzögerungen im Luftverkehr Reisefrust statt Reiselust. Wer den Tag wegen eines verspäteten oder annullierten Fliegers unfreiwillig am Flughafen verbringen muss, hat in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. „Airlines müssen zwischen 250 und 600 Euro an Passagiere zahlen, wenn ein Flug später als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit sein Ziel erreicht. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach der Flugstrecke“, so Fabienne Niemöller, Expertin des Fluggasthelfers EUclaim. Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in Duisburg unterstützt Passagiere dabei, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen, wenn sich Flüge verspäten, ausfallen oder überbucht sind.
Denn viele Fluggesellschaften weigern sich zunächst, berechtigte Entschädigungen an Passagiere auszuzahlen. Sie erklären meist, es habe sogenannte außergewöhnliche Umstände gegeben, für die sie nicht haftbar seien – etwa Streiks, Vulkanausbrüche oder Unwetter. In diesen Fällen haben Fluggäste tatsächlich keinen Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung seitens der Fluggesellschaft. „Oft führen Airlines angebliche außergewöhnliche Umstände als Begründung an, um nicht zahlen zu müssen“, berichtet Fabienne Niemöller. „In solchen Fällen hilft uns unsere große Flugdatenbank, die rund um die Uhr Wetterverhältnisse und Flugbewegungen erfasst und auswertet.“ Die Experten können so schnell die tatsächlichen Gründe für Ausfälle und Verspätungen rekonstruieren und prüfen. Fabienne Niemöller: „Sollte die Verzögerung auf technische Defekte oder sonstige Fehlplanungen der Airline zurückzuführen sein, muss sie zahlen.“

EUclaim hilft Reisenden schnell, unbürokratisch und mit Erfolg, an ihre berechtigte Entschädigung zu kommen. Über den Schnell-Check auf www.euclaim.de können betroffene Passagiere mit ihrer Flugnummer und dem Flugdatum mit wenigen Klicks herausfinden, wie viel Geld ihnen zusteht. Übrigens gelten Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend.
Die erfahrenen Flugrechtsanwälte von EUclaim konnten seit 2007 bereits mehr als 260.000 Passagieren zu ihrem Recht verhelfen und rund 60 Millionen Euro an Passagiere auszahlen lassen. Dieser Service ist kostenlos. Lediglich im Erfolgsfall erhält der Fluggasthelfer eine Prämie von 22,5 Prozent der Entschädigungssumme.

Quelle: EUclaim/akz-o