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Der ADAC informiert: Grenzkontrollen bei der Einreise aus Österreich

Reisende müssen gültige Ausweise auch für Kinder dabei haben



Grenzgänger, Urlaubsrückkehrer und Ausflügler müssen sich bei der Einreise von Österreich nach Deutschland auf Grenzkontrollen einstellen. Wegen der Flüchtlingswelle hat Deutschland wieder stichprobenartige Kontrollen eingeführt, die bereits zu längeren Staus an zahlreichen Übergängen führen. Die Maßnahme gilt zwar ausdrücklich nur „vorübergehend“ – eine genaue Frist, bis wann die Kontrollen durchgeführt werden, ist bislang allerdings noch nicht bekannt.

Reisende – auch Kinder – müssen bei der Einreise von Österreich nach Deutschland gültige Ausweispapiere mit sich führen. Der ADAC empfiehlt, im Falle einer Kontrolle den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten und keine Anhalter über die Grenze mitzunehmen.

Von den vorübergehenden Grenzkontrollen betroffen sind nicht nur die Autobahnen, sondern auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Längere Schlangen gab es am Montag vor allem an den Übergängen Suben (A 3 Linz – Passau), Walserberg (A 8 Salzburg – München) und Hörbranz (A 96 Bregenz – München). Der ADAC rät, die aktuellen Verkehrsmeldungen und Informationen zu den Grenzwartezeiten zu verfolgen.

Bereits Anfang September hatte Österreich die Kontrollen an seinen Grenzen zu Ungarn verschärft. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Nickelsdorf (A 4) an der Autobahn Budapest – Wien, der am Wochenende in Richtung Wien wegen des Flüchtlingsandrangs vorübergehend gesperrt war. Auf Wartezeiten muss man sich aber auch an kleineren Grenzübergängen wie Sopron, Köszeg oder Szombathely/Schachendorf einstellen.

Quelle: ADAC

Kaum Durchblick bei der Maut in Europa

Die Mautregelungen in vielen Ländern sind für Reisende oft nur schwer zu durchschauen. Urlauber können trotz bester Absichten in Mautfallen tappen.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss in den meisten europäischen Ländern eine Maut bezahlen. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Die Folge für Reisende: Auch wer nach bestem Wissen und Gewissen bezahlt, wird oft noch zur Kasse gebeten, da sein Fahrzeug beispielsweise in eine andere Kategorie fällt. Der ADAC hat einige komplizierte Regeln zusammengefasst.

Frankreich: Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Höhe in verschiedene Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und Dachboxen zählen dagegen nicht. Allerdings kann es an den elektronischen Zahlstellen zu falschen Höhenmessungen kommen, zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Dachgepäck. Dadurch wird das Fahrzeug in eine höhere und somit teurere Kategorie eingestuft. Deshalb empfiehlt der ADAC, die Kategorie sofort zu überprüfen und im Zweifelsfall über die Gegensprechanlage Mautpersonal zu rufen, um den Fehler zu klären. Sollte dies wegen Sprachschwierigkeiten nicht gelingen, können Reisende die Quittung und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der Autobahnbetreibergesellschaft einreichen, um die fehlerhafte Buchung zu reklamieren.

Slowenien: Eine mautfreie Fahrt durch Slowenien ist praktisch unmöglich. Die freien Routen werden oft durch mobile Straßensperren unterbrochen, die die Reisenden auf vignettenpflichtige Strecken umleiten.

Zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen und mit einer Höhe von mehr als 1,3 Metern (gemessen an der Vorderachse) fallen in die neue Kategorie 2B. Während ein Fahrer für einen Pkw unter 1,3 Meter Höhe (Kategorie 2A) 30 Euro für eine Monatsvignette zahlt, fallen beispielsweise für den Fahrer eines VW T5 Multivan in der Kategorie 2B 60 Euro für eine Monatsvignette an.

Wohnmobile gehören dagegen wie normale Pkw in die Kategorie 2A, für die weniger Maut verlangt wird. Da für Urlauber oft nicht ersichtlich ist, in welche Kategorie das eigene Fahrzeug fällt, rät der ADAC, sich vorab über die Einteilung zu informieren.

Polen: Autobahnen sind generell für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Gespanne mit Zugfahrzeug und Caravan müssen, wie alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auch auf Schnell- und Bundesstraßen eine Maut entrichten. Außerdem müssen die Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Transponder ausgestattet sein. Wer im Urlaub Fahrten mit dem Zugfahrzeug macht und den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder deaktivieren. Sonst zahlt man doppelt. Eventuell anfallende Mautgebühren für den Pkw können an den Mautstationen in bar beglichen werden.

Portugal: Die Autobahnen in Portugal sind überwiegend gebührenpflichtig. Da auf den meisten Strecken nur elektronisch bezahlt werden kann, benötigen die Fahrzeuge einen Transponder. Allerdings gibt es auch vor Ort Mietwagen, die nicht über einen solchen verfügen. Bei Fahrzeugen ohne Transponder wird das Kennzeichen zunächst gespeichert, bis die Gebühr in einer Postfiliale bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer bereits vorher wieder Richtung Heimat reist, hat dann keine Möglichkeit, die Gebühren ordnungsgemäß zu begleichen. Der ADAC empfiehlt deshalb, bei der Fahrzeugübergabe einen Wagen mit Transponder zu verlangen.

Ungarn: Für Wohnmobile und Kleinbusse wurde die neue Vignettenkategorie D2 eingeführt. Sie fallen nicht mehr wie bisher in die Kategorie D1, die für Pkw gilt. Der Preis für eine Jahresvignette ist bei beiden Kategorien gleich, Unterschiede gibt es allerdings bei den Kurzzeitversionen. Hier zahlen die Fahrer von Wohnmobilen und Kleinbussen mit mehr als sieben Sitzen nun ungefähr das Doppelte. Für eine 10-Tagesvignette fallen umgerechnet 18,70 Euro statt bisher 9,40 Euro an. Eine Monatsvignette kostet 30 Euro in der Kategorie D2, dagegen nur 15 Euro in der Kategorie D1. Der Preis für die Jahresvignette beträgt für alle Fahrzeuge 135 Euro.

Quelle: ADAC

ADAC-Info: Die perfekte Reiseapotheke

Welche Medikamente dürfen im Urlaub nicht fehlen? Das hängt zum einen davon ab, in welches Land man reist, zum anderen von den individuellen Bedürfnissen. Der ADAC informiert, was in keiner Reiseapotheke fehlen darf:

  • Regelmäßig einzunehmende Medikamente
  • Schmerzmittel (für Schmerzen aller Art)
  • Insektenschutzmittel
  • Fieberthermometer
  • Durchfall- und Verstopfungsmittel
  • Nasentropfen/ -Spray
  • Hustenmittel
  • Pflaster
  • Mullbinden/ Kompressen
  • Wunddesinfektionsspray
  • Salbe gegen Verstauchungen/Prellungen
  • Sonnenschutz und Mittel gegen Sonnenbrand
  • Metallschere (darf bei Flugreisen nicht ins Handgepäck)

Wer per Flugzeug verreist, sollte seine Medikamente auf Hand- und Reisegepäck aufteilen. So steht man im Falle des Verlustes eines Gepäckstückes nicht komplett ohne Medikamente da. Für Autoreisende gilt, die Medikamente nicht in Handschuhfächern, auf Armaturenbrettern oder Hutablagen zu transportieren, da es dort sehr heiß wird.

Vor allem bei heiklen Medikamenten, wie starken Schmerz- und Beruhigungsmitteln oder Spritzen sollte geklärt werden, ob sie in das Urlaubsland eingeführt werden dürfen. Der ADAC empfiehlt, sich vorab vom behandelnden Hausarzt ein Attest in englischer Sprache ausstellen zu lassen. Darin steht, wieso und in welcher Dosierung das Mittel eingenommen werden muss. Wer sich trotzdem unsicher ist, kann sich vor dem Urlaub bei der Botschaft des jeweiligen Landes informieren, ob es für seine Medikamente besondere Bestimmungen gibt.

Für Diabetiker ist es ratsam, sich vorab über die Qualität der medizinischen Versorgung in der Urlaubsregion zu informieren. Medikamente sollten unbedingt in doppelter Menge eingepackt werden. Ein internationaler Diabetikerausweis gehört ebenfalls ins Reisegepäck. Er ist in verschiedenen Sprachen verfügbar und gibt zum Beispiel an, mit welchen Medikamenten man behandelt wird.

Bei Reisen ins außereuropäische Ausland empfiehlt der ADAC, sich bereits einige Monate vorab bei einem Arzt zu informieren, ob dort ein ständiges oder aktuelles Risiko für bestimmte Krankheiten besteht. Er stockt die Reiseapotheke entsprechend auf und weiß, welche Impfungen vorgeschrieben oder empfohlen sind.

Quelle: ADAC




Alpentransit 2012

Wer im Sommer in Richtung Süden fährt und dabei einen der Alpentransits nutzt, muss unter Umständen Maut zahlen. Der ADAC bietet dieses Jahr für solche Reisende einen speziellen Service an – die so genannte Videomaut, bei der man nicht nur Zeit, sondern auch Geld spart.

Über den Service in Österreich und die Preise beim Alpentransit generell finden Sie alle Informationen hier:

http://erlebnis-oesterreich.blogspot.de/2012/06/alpentransit-2012-mit-dem-videomaut.html

Alpentransit 2012: Mit dem Videomaut-Ticket Zeit gewinnen

ADAC Vorverkauf nutzen

Alpen-Transit: In Österreich , der Schweiz und Slowenien sind Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig. Grafik: (c) by ADAC

Auf dem Weg in den Süden haben es Urlauber oft eilig. Wer an den Mautstellen nicht warten möchte, nutzt laut ADAC am besten die Videomaut. Der Club hält die Tickets für den Brenner (8 Euro), die Tauernautobahn (Tauern- und Katschbergtunnel 10 Euro), die Pyhrnautobahn (Bosruck- und Gleinalmtunnel 12 Euro) und den Arlberg (8,50 Euro) bereit.

Weiterer Service: Für den Felberntauerntunnel und die Panoramastraße Großglockner gibt es im ADAC Vorverkauf ermäßigte Tickets:

Felbertauerntunnel: 18 Euro für zwei Pkw-Fahrten (Ersparnis 2 Euro)
Großglocknerstraße: 27 Euro pro Pkw (Ersparnis 5 Euro)

Motorradfahrer zahlen 18 statt 20 Euro für den Felbertauerntunnel und 17 statt 23 Euro für die alpine Hochstraße.

Videomaut-Tickets sowie auch die regulären Vignetten sind in den ADAC Geschäftsstellen, unter www.adac-shop.de oder telefonisch unter 01805-10 11 12 (14 Cent aus dem Festnetz der Dt. Telekom, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) erhältlich.

Quelle: ADAC

Ab August lohnt sich die Jahresvignette in Österreich nicht mehr

Der ADAC teilt mit: Ab dem 1. August lohnt es sich für Auto- und Motorradfahrer, für die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, zwei so genannte „Zwei-Monats-Pickerl“ für insgesamt 45,80 Euro statt einer Jahresvignette für 76,20 Euro zu kaufen. Vielfahrer können so den Rest des Jahres gut überbrücken und sparen dabei 30,40 Euro bzw. 7,40 Euro als Motorradfahrer. Die Jahresvignette 2010 würde unabhängig vom Kaufdatum im Januar 2011 ihre Gültigkeit verlieren.

Ab dem 1. Dezember 2010 kann dann bereits die neue Jahresvignette 2011 gekauft werden. Sie gilt maximal 14 Monate und zwar vom Dezember des Vorjahres bis einschließlich Januar des Folgejahres. Die Zwei-Monatsvignette ist ab einem frei wählbaren Einreisetag zwei Monate gültig. Die Aufkleber, die gelocht an der Windschutzscheibe des Autos anzubringen sind, sind in allen ADAC-Geschäftsstellen und -Vertretungen oder im Internet unter www.adac-shop.de erhältlich. Unter www.adac.de/ReiseService/routenplaner/Maut_Infos sind detaillierte Maut-Infos abrufbar.



ADAC-Mitgliedschaft und Leistungen

Quelle: ADAC

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