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Schlagwort: Reisepass

Reisehinweise

Was Reisende, die sich ins Auslang begeben wollen, immer wieder begegnet, sind die so genannten “Reisehinweise” oder “Reisewarnungen” – wobei allein schon die Begriffe bei manchen für Verwirrung sorgen. Was genau sind diese Hinweise oder Warnungen – und was habe ich zu erwarten, wenn ich sie nicht befolge und mich trotzdem in ein unsicheres Gebiet begebe?

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland gibt grundsätzlich folgende Meldungen heraus:

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten oder dort leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen enthaltenen Empfehlungen zu beachten. Sie sollten bei Auslandsreisen immer einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abschließen. Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.

Sämtliche Reisehinweise weltweit finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts, klicken Sie dazu hier.

Reisedokumente

Beim Reisen kann man dem Auseinandersetzen mit Reisedokumenten nicht entkommen. Deswegen ist es eigentlich wichtig, eine Reise gut zu planen. Wenn Sie eine Last-Minute-Reise für nächste Woche buchen und feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, werden Sie Pech haben – es dauert im Schnitt vier bis sechs Wochen, bevor Sie einen Reisepass bekommen. Ein guter Rat ist es auf jeden Fall, Kopien Ihrer Dokumente mit in den Urlaub zu nehmen. Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls können diese Kopien helfen, schneller an neue Dokumente zu kommen. Sollte es Ihnen passieren, dass Ausweis oder Pass gestohlen werden, müssen Sie sich an die diplomatische Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland wenden. In guten Reiseführern steht die jeweils gültige Adresse, oder Sie finden sie im Internet auf der Webseite des Auswärtigen Amts (siehe weiter unten).



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Folgende Reisedokumente gibt es:

Personalausweis: Den Personalausweis besitzt eigentlich jeder erwachsene Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für die Staaten, die das so genannten “Schengen-Abkommen” unterzeichnet und Grenzkontrollen abgebaut haben, reicht er bei einem Grenzübertritt. Für Deutschland sind das beispielsweise sämtliche Nachbarstaaten (auch die Schweiz, obwohl dort noch kontrolliert wird).

Reisepass: Der Reisepass wird bei Reisen außerhalb der EU benötigt und wird auf sechs oder zehn Jahre ausgestellt. Danach muss ein neuer beantragt werden. Neben den persönlichen Daten und einem Foto enthält er seit neuestem einen Chip mit biometrischen Daten. Außerdem sind die hinteren Seiten frei, um dort die entsprechenden Reise-Visa anzubringen. Bestimmte Staaten stellen bestimmte Anforderungen an den Reisepass, so gibt es Länder, bei denen er mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Vor Reisebeginn sollte man sich darüber unbedingt informieren.
Ratsam ist es zudem, eine Kopie des Reisepasses in den Urlaub mitzunehmen, so dass man im Falle des Verlusts schneller einen Ersatz bekommen kann. Ob man den Reisepass beim Aufenthalt im Zielland immer bei sich führen muss, erfährt man bei der offiziellen Vertretung des jeweiligen Landes oder bei Recherchen im Internet.
Sollte man kurz vor Antritt der Reise feststellen, dass der Reisepass abgelaufen ist, kann man den so genannten “ePass” beantragen. Es heißt, dieser wird innerhalb von zwei bis vier Werktagen ausgestellt, er kostet aber auch fast das Doppelte eines “normal” beantragten Reisepasses.

Visum: Für Reisen in die meisten Staaten außerhalb der EU wird ein so genanntes “Touristen-Visum” notwendig. Bei Pauschalreisen kümmert sich in der Regel der Reiseveranstalter darum, dass man dieses erhält (vorher unbedingt informieren!), bei einer Individualreise muss man dieses selbst beantragen. Auskünfte darüber, wo man so ein Visum beantragen kann, gibt die Webseite vom Auswärtigen Amt. USA-Reisende, die ohne Visum einreisen wollen, müssen ab sofort eine elektronische Einreiserlaubnis holen. Dazu müssen sie sich auf der Webseite esta.cbp.dhs.gov vor Reiseantritt registrieren. Die Registrierung kann auch im Reisebüro gemacht werden. Informationen dazu gibt es ebenfalls auf der Webseite vom Auswärtigen Amt.

Es ist unbedingt notwendig, sich vor Antritt einer Reise genau darüber zu informieren, welche Dokumente das Zielland verlangt. Bedenken Sie dabei nicht nur die Hinreise, sondern auch die Rückreise. Mittlerweile gibt es Länder, die eine so genannte “Ausreisegebühr” verlangen, die der Reiseveranstalter nicht zahlen darf, sondern die jeder Reisende direkt bei der Ausreise entrichten muss.
Wenn Sie nicht informiert sind und Ihnen Dokumente fehlen oder Sie das Geld für die entsprechende Gebühr nicht greifbar haben, können Ihnen ziemliche Unannehmlichkeiten entstehen. Also, infomieren Sie sich rechtzeitig. Das EP-Blog wird das Thema auch immer wieder aufgreifen und Hinweise und Tipps zu Reisedokumenten veröffentlichen.