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Schlagwort: Reisewarnungen (Seite 2 von 2)

Wohin sollte man gerade nicht fahren und warum. Alles über Reisewarnungen.

Sicherheitshinweise und Teilreisewarnung: Jemen

Aus aktuellem Anlass gibt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland für den Jemen folgende Sicherheitshinweise heraus und spricht eine Teilreisewarnung aus:

  • Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
  • Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
  • Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
  • Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Es muss davon ausgegangen werden, dass drei Frauen aus dieser Gruppe brutal ermordet wurden. Über das Schicksal der übrigen Gruppenmitglieder und die Täter ist derzeit nichts bekannt.
  • Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
  • Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
  • Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
  • Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Genauere und aktuelle Informationen über die Situation und die Reisewarnungen erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über den Jemen (klicken Sie hier). Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die Region noch aus anderen Quellen über die genaue Lage. Die Betreiber des EP-Blog können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit für die Angaben in diesem Bericht übernehmen, und auch keine Haftung für eventuell eintretende Schäden.

Reisewarnungen: Was ist mit Krisengebieten?

Immer noch gibt es unter den deutschen Touristen Vewirrung über den Unterschied zwischen “Reisewarnungen” und “Reise- und Sicherheitshinweisen” und was welche Konsequenzen hat. Wir haben vor, in Zukunft – soweit keine Artikelreihe dem entgegen steht – den Freitag zum Tag für die Reisehinweise zu machen. Wir wollen uns dabei an aktuellen Ereignissen orientieren, soweit das möglich und nötig ist. Deswegen heute nochmal der Hinweis darauf, was genau eine Reisewarnung ist, was ein Reisehinweis und was ein Sicherheitshinweis, und was daraus folgt.

Was ist denn mit Krisengebieten? Kann man denn überall hinfahren? Die Antwort lautet wie die vom berühmten “Radio Eriwan”: Im Prinzip ja. Natürlich, wenn Sie eine Hinreise organisiert bekommen, dürfen Sie theoretisch überall hinfahren. Nur die Frage ist, ob sie dort auch ankommen. Eine Reisewarnung ist grundsätzlich kein Verbot, ein bestimmtes Ziel anzusteuern. Nur erklärt Ihnen die Reisewarnung sehr drastisch, was Ihnen passieren kann, wenn Sie diese nicht beachten. Und sollte Ihnen etwas passieren, sind Sie für die Konsequenzen letztlich selbst verantwortlich. Zwar wird man Ihnen von offizieller Seite aus auch helfen, aber Sie erhalten dann eine Rechnung für die Bemühungen, zum Beispiel, wenn Sie entführt wurden und ein Unterhändler für Ihre Freiheit verhandelt hat.

Wann berechtigt eine Reisewarnung zum kostenlosen Stornieren oder Umbuchen einer Reise? Grundsätzlich berechtigt eine Reisewarnung eigentlich nur auf Umwegen zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung, nämlich weil die Ereignisse, die zum Aussprechen der Reisewarnung führen, von Gerichten als “höhere Gewalt” anerkannt werden, die ein Reisender nicht zu verantworten hat. Und das gilt nur dann, wenn die Reisewarnung zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestanden hat. Buchen Sie einen Urlaub in einem Gebiet, für das bereits eine Reisewarnung besteht, wird davon ausgegangen, dass Sie sich informiert haben. Ein nachträgliches Berufen auf die Reisewarnung ist dann nicht möglich, respektive, Sie können es versuchen, aber ob sich Ihr Veranstalter darauf einlässt, bleibt ihm überlassen. Aber Vorsicht: Auch wenn eine Reisewarnung nach ihrer Buchung ausgesprochen wird, kann es sein, dass sich ein Reiseveranstalter querstellt. Dann müssen Sie Ihre Ansprüche auf dem rechtlichen Weg geltend machen.

Was muss ich machen, wenn während meines Urlaubs ein Fall eintritt, der das Auswärtige Amt dazu veranlasst, für mein Reiseziel eine Reisewarnung auszusprechen, während ich dort bin? Eine Reisewarnung ist nicht nur eine Warnung davor, in ein Land oder Gebiet nicht einzureisen, es ist gleichzeitig auch noch eine Aufforderung an alle dort befindlichen deutschen Staatsbürger, unverzüglich auszureisen. Nehmen Sie in dem Fall Kontakt mit der jeweiligen Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland auf. Dort kann man Ihnen weiterhelfen.

Wann wird überhaupt eine Reisewarnung ausgesprochen? In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei Kriegen, großen Naturkatastrophen, Unruhen oder wenn das Auswärtige Amt der Ansicht ist, die Behörden und Staatskräfte vor Ort sind nicht in der Lage, für die Sicherheit ausländischer Besucher zu garantieren. Konkrete Reisewarnungen bestehen zum Beispiel für den Irak und Afghanistan; für den Iran als Nachbarland des Irak gelten nur Sicherheitshinweise.

Welche Konsequenz haben Sicherheitshinweise für die Buchung meiner Reise? Kurz gesagt: Keine. Ein Reiseveranstalter ist nicht gezwungen, aufgrund eines Reise- oder Sicherheitshinweises eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung einer Reise anzubieten, die Gerichte erkennen das auch nicht als “höhere Gewalt” an. Sicherheitshinweise sind zumeist auf Örtlichkeiten oder Situationen beschränkt.

Was genau ist eine Teilreisewarnung? Das bedeutet, dass nicht grundsätzlich vor der Reise in ein bestimmtes Land gewarnt wird, aber davor, bestimmte Regionen dieses Landes zu besuchen. So ein Fall ist beispielsweise Pakistan. Es wird nicht grundsätzlich vor Reisen nach Pakistan gewarnt, aber vor Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan, wo eine erhöhte Entführungsgefahr besteht.

Welcher Quelle ist für eine Reisewarnung oder für Sicherheitshinweise zu vertrauen? Grundsätzlich ist als Quelle nur dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland zu vertrauen. Wenn Sie irgendwo (auch in diesem Blog) lesen, dass es für ihr mögliches Reiseziel Hinweise oder Warnungen gibt, sollten Sie das unbedingt mit den offiziellen Informationen des Auswärtigen Amtes abgleichen. Das können Sie auf der Länderinfoseite der Internetpräsenz machen oder indem Sie Kontakt mit dem Amt aufnehmen (Kontaktinformationen hier). Im Notfall ist zudem das Auswärtige Amt unter einer Notrufnummer zu erreichen. Diese erfahren Sie ebenfalls auf der Webseite.

USA – Aktuelle Reisehinweise

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Gerade in diesen Zeiten kann man nicht genau sagen, ob es gerade “gut” ist, in die USA zu reisen. Teuer sei das Land geworden, heißt es – andererseits hat der Euro wieder an Stärke gewonnen. Es muss also jeder für sich entscheiden, ob er das “Land der unbegrenzten Möglichkeiten” jetzt besuchen oder lieber noch etwas warten will. In diesem Artikel geht es um aktuelle Sicherheitsinformationen. Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland keine Reisewarnung ausgesprochen hat, nicht wegen der möglichen Gefahr eines terroristischen Anschlags, auch nicht wegen der Schweinegrippe. Das heißt, Reisende, die bereits einen Urlaub in den USA gebucht haben, haben zum Zeitpunkt, da dieser Artikel erscheint, kein Recht, auf einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung zu bestehen.

Ein Touristenvisum für die USA erhalten Bürger der EU für die Dauer von bis zu 90 Tagen. Sie benötigen dazu einen gültigen Reisepass. Seit dem 12. Januar 2009 ist zudem zwingend eine elektronische Registrierung im Internet unter esta.cbp.dhs.gov vorgeschrieben. Wenn Sie die Artikel über Las Vegas, die in den letzten Tagen in diesem Blog erschienen sind, verfolgt haben, so haben Sie allerdings gelesen, dass das noch nicht so zu funktionieren scheint, wie es sollte, da die Beamten bei der Einreise trotz ESTA-Antrag auf einer ausgefüllten Einreisekarte bestanden haben. Warum, das ließ sich nicht herausfinden. Sollte Ihnen das Gleiche wiederfahren, fangen Sie nicht das Diskutieren an. Nicht vergessen: Sie wollen in die USA, die USA will nichts von Ihnen. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie noch vor der Einreise abgewiesen werden (außer Ärger).

Seit dem 11. September 2001 wurden die Sicherheitsgesetze in den USA verschärft. Gepäck wird am Flughafen nach Sprengstoff durchleuchtet, außerdem wird darauf hingewiesen, dass verschlossene Gepäckstücke zur Sichtkontrolle aufgebrochen werden. Für aufgebrochene Gepäckstücke wird nicht gehaftet, also besser nicht abschließen. Ebenso wird die Haftung für bei der Kontrolle verloren gegangene Gegenstände abgelehnt. Geschenkartikel, die eingepackt sind, können zur Kontrolle ausgepackt werden. Durch die verschärften Sicherheitsmaßnahmen ist es ratsam, sich mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einzufinden, um die Kontrollen rechtzeitig genug zu passieren.

Bestimmte Regionen der USA liegen in Zonen, zu denen zu bestimmten Jahreszeiten extreme wetterbedingte Phänomene auftreten können, wie etwa Hurrikans oder schwere Waldbrände. Informieren Sie sich unbedingt darüber, welche Reisezeit für Ihr vorgesehenes Reiseziel die beste ist.

Einige gesetzliche Regelungen sind in den USA schärfer als in Deutschland. So ist es in vielen Regionen beispielsweise nicht erlaubt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken, das Rauchverbot ist strikter, der Konsum von Rauschmitteln wird strenger verfolgt, die Geschwindigkeitsbeschränkungen bei wesentlich niedrigeren Geschwindigkeiten – das sind nur ein paar Beispiele. Auch sollte man, wenn man in den USA einen Strafzettel (ein so genanntes “Ticket”) etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen hat, diesen bezahlen. Nichtbezahlung kann bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen.

Die aktuellsten Reisehinweise und weiteführende Informationen zu den USA finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (klicken Sie hier). Auf der SPACE-CRUISE-Infoseite wurde zudem eine neue Sektion über Reiseziele in den USA eingerichtet, die nach und nach ergänzt wird (hier).

Ägypten: Aktuelle Sicherheitshinweise

Heute möchte ich die kleine Reihe über Reisen nach Ägypten mit den aktuellen Sicherheitshinweisen vervollständigen, die das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben hat. Ich kann allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass zu dem Zeitpunkt, da Sie diesen Artikel lesen, sich die Situation nicht schon grundlegend geändert hat. Informieren Sie sich daher unbedingt noch aus anderen Quellen, wie etwa die Webseite des Auswärtigen Amts, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Wichtig ist: Diese Sicherheitshinweise sind keine Reisewarnung! Sie können aufgrund dieser keinen Anspruch erwirken, eine bereits gebuchte Reise nach Ägypten zu stornieren oder umzubuchen. Konkret wird zu erhöhter Vorsicht gemahnt und zum Fernbleiben aus Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten, im Hinblick auf den Anschlag auf einen Markt in Kairo im Februar 2009. Ägypten ist allerdings sehr bemüht, durch entsprechende Präsenz von Polizei und Militär, das Risiko für Bevölkerung und Touristen, in einen Anschlag verwickelt zu werden, gering zu halten. Die Begleitung von Buskonvois entlang des Nils durch das Militär wurde Ende 2008 eingestellt.

Wovon dringend abgeraten wird, sind Reisen in entlegene Gebiete der Wüste, in denen ein Schutz durch das Militär nicht gewährleistet werden kann. Konkret wird davon abgeraten, in das südliche Grenzgebiet von Ägypten zum Sudan, Libyen und Tschad zu reisen, sowie in entlegene Gebiete der Sinai-Halbinsel. Hier wird auchvon Reisen in die Nähe des Grenzgebiets zum Gaza-Streifen abgeraten.

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Sicherheitshinweis: Schweinegrippe in Mexiko

Aufgrund der Vorkommnisse in Mexiko und im Süden der USA hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland einen Sicherheitshinweis herausgegeben. Achtung, dieser Sicherheitshinweis ist keine Reisewarnung! Ob und wie Reisen in betroffene Regionen umgebucht oder storniert werden können, hängt von dem einzelnen Veranstalter ab. Bitte informieren Sie sich dort.

Der Hinweis betrifft die Schweinegrippe, die in einigen Bundesstaaten Mexikos unter den Menschen grassiert und bereits zu einigen Todesfällen geführt hat. Betroffene Regionen sind unter anderem Mexico City, der Bundesstaat Mexico, San Luis Potosi und Mexicali in Baja California. Die Übertragung des Virus ist von Mensch zu Mensch möglich, es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und Kontakt zu Kranken zu vermeiden und besonders auf die persönliche Hygiene zu achten (zum Beispiel häufiges Händewaschen mit Seife). Außerdem wird Reisenden dringend empfohlen, die Berichterstattung über die Schweinegrippe in den Medien zu verfolgen, um neueste Entwicklungen über deren Verlauf zu erfahren. Eine Impfung gegen den Erreger ist derzeit noch nicht möglich.

Mehr Informationen über die Schweinegrippe gibt es auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts, www.rki.de.

Bitte beachten Sie das Datum dieses Eintrags und informieren Sie sich gegebenenfalls noch aus anderen Quellen, um neueste Entwicklungen der Schweinegrippe in Mexiko in Erfahrung zu bringen. Informieren können Sie sich zum Beispiel auf der Webseite des Auswärtigen Amtes hier.

Update: Mittlerweile wird durch das Auswärtige Amt von “nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Mexiko dringend abgeraten.” Das ist immer noch keine Reisewarnung. Bitte wenden Sie sich bezüglich Umbuchung oder Stornierung ihrer Reise an Ihren Reiseveranstalter.

Reisewarnungen

Unter einer “Reisewarnung” versteht man eine Warnung, die vom Auswärtigen Amt der Bundesrespublik Deutschland herausgegeben und in der ausdrücklich davon abgeraten wird, als Tourist in das jeweils angegebene Land oder die angegebene Region zu reisen. Nur wenn eine solche Warnung ausgesprochen wurde, kann man bei einer bereits gebuchten Reise vor dem Veranstalter auf einer kostenlosen Umbuchung bestehen. Grund für eine Warnung können Kriege, terroristische Bedrohungen, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Naturkatastrophen sein. Die Warnungen sind unterschiedlich abgestuft:

Eine tatsächliche “Reisewarnung” rät aus bestimmten Gründen (Krieg, Terror, Entführungsgefahr) von der Reise in ein Land ab. Es wird sehr ausdrücklich darauf hingewiesen, was passieren kann, wenn man trotzdem in das jeweilige Land reist.

Eine “Teilreisewarnung” ist regional beschränkt, also dass man als Tourist nicht in einen bestimmten Bereich eines Landes reisen sollte. Auch hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, was passieren kann, wenn man die Warnung missachtet.

“Reise- und Sicherheitshinweise” werden herausgegeben, um auf spezielle Gefahren aufmerksam zu machen, die einem Touristen drohen können, also zum Beispiel übrig gebliebene Minen eines Bürgerkriegs in abgelegenen Gebieten eines Landes.

Aktuelle Reisewarnungen finden Sie hier:

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland

Was passiert, wenn man eine Reisewarnung missachtet?

Das hängt davon ab, aus welchem Grund Sie das jeweilige Land oder Gebiet bereist haben, vor dem gewarnt wurde. Handelt es sich um eine Geschäftsreise, sollten durch Ihren Arbeitgeber Vorkehrung getroffen werden, die Gefahr für Sie zu vermindern. Reisen Sie auf eigene Verantwortung, wird Ihnen zwar bei einem Zwischenfall geholfen, aber man wird Sie im Nachhinein in Regress nehmen. Falls das Auswärtige Amt beispielsweise davor gewarnt hat, dass man in einem bestimmten Land entführt werden kann und sie werden bei einer Reise dorthin entführt, wird sich die Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland um Ihre Freilassung bemühen, Ihnen allerdings nach Ihrer Rückkehr die Rechnung dafür präsentieren.

Reisewarnungen werden keinesfalls leichtfertig ausgesprochen, man sollte sie daher dringend beachten.

Allerdings gibt es auch noch “inoffizielle” Reisewarnungen, also Warnungen vor Reisen in Ländern, in denen beispielsweise die Korruption blüht, man als Tourist schnell in eine unangenehme Situation kommen kann oder in denen die Strände aus bestimmten Gründen gefährlich sind. Es gibt Länder, die eine sehr restriktive Drogenpolitik verfolgen und deren Militär auch schon mal Touristen bei der Ausreise ins Krankenhaus mitnehmen, um eine Zwangs-Röntgenkontrolle auf geschmuggelte Drogen durchzuführen – mit veralteten Apparaten, die keinerlei Sicherheitsstandard genügen. Vor Reisen in solche Länder wird nicht offiziell gewarnt, das erfährt man nur im Erfahrungsaustausch mit anderen Reisenden, zum Beispiel in Internet-Foren, wie etwa dem SPACE CRUISE Forum.

Über die Gefahren an Stränden und mit Unterströmungen informieren des weiteren Webseiten wie blausand.de. Wir werden hier im EP-Blog  zudem die eine oder andere Reisewarnung wiedergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Ihrer Reise umfassend über Ihr Reiseziel informieren sollten. Nur weil es keine Reisewarnung dafür gibt heißt nicht, dass man dort nicht auch in eine unangenehme Situation kommen könnte.



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