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Schlagwort: Sicherheitshinweis

Flugreisende haben Pflichten: Verhaltensregeln an Bord

(djd/pt). An Bord eines Flugzeugs gibt es Regeln, die jeder Passagier einhalten muss. Hierzu zählen die allgemeinen Vorschriften wie das Anschnallen, das Hochklappen der Tische und das Ausschalten von elektronischen Geräten während Start und Landung. “Weniger bekannt ist, dass Gäste auf Plätzen am Notausgang, wo mehr Beinfreiheit herrscht, eigentlich nur sitzen dürfen, wenn sie sich imstande fühlen, bei einem Notfall auch die Nottür zu bedienen”, erläutert Holger Friedrich, Reiseexperte von www.fluege.de: “Wer dort Platz nimmt wird, wenn auch die Flugbegleiter sich korrekt verhalten, von ihnen dementsprechend vor dem Abflug kurz instruiert.”

Mobiltelefone sind vom Verlassen der Parkposition bis zur Ankunft am Gate nach der Landung generell auszuschalten. Das Rauchen an Bord eines Flugzeugs ist per Gesetz verboten. “Dennoch gibt es immer wieder Probleme mit Passagieren, die heimlich auf den Bordtoiletten rauchen”, berichtet Holger Friedrich. Sie würden durch Rauchmelder aber zuverlässig entlarvt und müssten mit harten Strafen rechnen.

 

Quelle: djd/thx/www.fluege.de

Reise- und Sicherheitshinweise: Iran

In Teheran und anderen iranischen Städten ist es unmittelbar nach Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Präsidentschaftswahlen vom 12.06.2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden. Die Proteste halten trotz Verboten an. Es liegen Berichte über Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte vor. Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, inbesondere in den späten Nachmittags- und Nachtstunden größere Menschenansammlungen zu meiden und Begegnungen mit Sicherheitskräften aus dem Wege zu gehen.

Trotzdem hat das Auswärtige Amt zum aktuellen Zeitpunkt (noch) keine Reisewarnung ausgesprochen. Auch im Iran ist es zu mehreren Attentaten mit Toten und Verletzten gekommen. Dabei wurden allerdings nicht Ausländer angegriffen. Von nicht notwendigen Individualreisen in die Kurdengebiete (Nordwest-Iran) wird dringend abgeraten, genauso wie davon abgeraten wird, auf dem Landweg nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.

Es ist dringend zu beachten, dass ein Visum für den Aufenthalt im Iran vor Antritt der Reise bei der iranischen Auslangsvertretung beantragt werden sollte. Verstöße gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können sehr drastische Strafen nach sich ziehen, zum Teil mehrjährige Gefängnisaufenthalte. Deutsche Staatsangehörige können aber auch an den großen Flughäfen des Landes bei Einreise ein touristisches Visum erhalten, allerdings nur für eine Dauer bis zu sieben Tage. Das Auswärtige Amt weist besonders Geschäftsreisende darauf hin, dass es in den letzten Monaten immer wieder Beschwerden gegeben hat, dass von Einreisenden entgegen anders lautender Zusagen verlangt wurde, eine Einladung oder eine Buchungsbestätigung von einem Hotel vorzulegen. Teilweise wurde hier bei Nichtvorlage des entsprechenden Schreibens den Reisenden die Einreise verweigert.

Detailierte Sicherheitshinweise und Angaben zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erfahren Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes über den Irak. Klicken Sie dazu hier!

Bitte beachten Sie, dass wir für diese Hinweise in Bezug auf Richtigkeit und Aktualität sowie Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können. Informieren Sie sich unbedingt noch aus anderen, offiziellen Quellen, sollten Sie eine Reise in den Iran planen, im Zweifelsfall in der diplomatischen Niederlassung in Berlin.

Reise- und Sicherheitshinweise: Österreich

Aufgrund extremer Regenfälle ist es in mehreren Gebieten von Österreich zu Überschwemmungen gekommen und mehr als 60 Straßenverbindungen mussten daher gesperrt werden. Da sich die Situation laufend ändert, sollten Sie sich vor Antritt einer Reise genauestens informieren. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC hat zu diesem Zweck eine Webseite eingerichtet, die laufend aktualisiert wird. Diese finden Sie hier: ÖAMTC Verkehrsservice.

Sicherheitshinweis: Schweinegrippe in Mexiko

Aufgrund der Vorkommnisse in Mexiko und im Süden der USA hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland einen Sicherheitshinweis herausgegeben. Achtung, dieser Sicherheitshinweis ist keine Reisewarnung! Ob und wie Reisen in betroffene Regionen umgebucht oder storniert werden können, hängt von dem einzelnen Veranstalter ab. Bitte informieren Sie sich dort.

Der Hinweis betrifft die Schweinegrippe, die in einigen Bundesstaaten Mexikos unter den Menschen grassiert und bereits zu einigen Todesfällen geführt hat. Betroffene Regionen sind unter anderem Mexico City, der Bundesstaat Mexico, San Luis Potosi und Mexicali in Baja California. Die Übertragung des Virus ist von Mensch zu Mensch möglich, es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und Kontakt zu Kranken zu vermeiden und besonders auf die persönliche Hygiene zu achten (zum Beispiel häufiges Händewaschen mit Seife). Außerdem wird Reisenden dringend empfohlen, die Berichterstattung über die Schweinegrippe in den Medien zu verfolgen, um neueste Entwicklungen über deren Verlauf zu erfahren. Eine Impfung gegen den Erreger ist derzeit noch nicht möglich.

Mehr Informationen über die Schweinegrippe gibt es auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts, www.rki.de.

Bitte beachten Sie das Datum dieses Eintrags und informieren Sie sich gegebenenfalls noch aus anderen Quellen, um neueste Entwicklungen der Schweinegrippe in Mexiko in Erfahrung zu bringen. Informieren können Sie sich zum Beispiel auf der Webseite des Auswärtigen Amtes hier.

Update: Mittlerweile wird durch das Auswärtige Amt von “nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Mexiko dringend abgeraten.” Das ist immer noch keine Reisewarnung. Bitte wenden Sie sich bezüglich Umbuchung oder Stornierung ihrer Reise an Ihren Reiseveranstalter.