Reisen, Erlebnisse und die vielen sehenswerten Orte auf unserem Planeten.

Schlagwort: Work and Travel

Work and Travel Australien: Backpacker profitieren vom geänderten Steuergesetz

Work and Travel Australien - Bild: Praktikawelten GmbH

Work and Travel Australien – Bild: Praktikawelten GmbH

Ab dem 1.1.2017 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Work and Travel in Australien. Aktuell existiert der Irrglaube, dass sich die Situation für Backpacker dadurch deutlich verschlechtern wird. Doch gerade das Gegenteil ist der Fall.

Im Augenblick müssen Backpacker ab dem ersten Dollar, den sie verdienen, 32,5 Prozent Steuern zahlen. Wenn man hingegen ein halbes Jahr an einem festen Ort lebt und arbeitet – ausgeschlossen sind hier Hostels – wird man mit den Einheimischen steuerlich gleich gestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann man eine Steuerfreigrenze von 18.200 Dollar in Anspruch nehmen und bezahlt danach den australischen Steuersatz von 19 Prozent, für welchen man eine anschließende Steuererklärung geltend machen kann.
Jedoch weder die Freigrenze noch der „Taxback“ werden selten in Anspruch genommen, da die meisten Backpacker nicht über 182 Tage an einem Ort bleiben.

Dementsprechend ist der Wegfall des Steuerfreibetrages und der Taxback nur für diesen kleinen Teil der Reisenden relevant. Die Vorteile für die restlichen Work & Travel Teilnehmer überwiegen.
Mit der Gesetzesänderung 2017 müssen sie nur noch 19 statt 32,5 Prozent Steuern zahlen. Und dabei ist es unerheblich, wo sie arbeiten oder wie lange.

Doch nicht nur die Steuersituation ändert sich, auch andere Vorteile kommen zum Tragen. Das Working Holiday Visum wird 50 Euro günstiger und die Altersgrenze für das Visum wird auf 35 Jahre angehoben. Bisher war es zudem so, dass man nur sechs Monate bei einem Arbeitgeber angestellt sein durfte, ab nächstem Jahr besteht die Möglichkeit auf ein ganzes Jahr zu verlängern.

Fazit: Die Steuern werden ab 2017 niedriger, was definitiv ein Vorteil für Backpacker bedeutet. Mit dem weltweit höchsten Mindestlohn von 22,13 Dollar bleiben abzüglich der 19 Prozent Steuern umgerechnet ca. 12,65 Euro pro Stunde.
Gute Aussichten also für alle Backpacker, die sich ganz nebenbei ihr Australienabenteuer finanzieren möchten.

Alle Infos zu den verschiedenen „Work and Travel“ Programmen gibt es unter https://www.praktikawelten.de/….

Quelle: Praktikawelten GmbH

Sommer in Down Under – Work and Travel: Backpacker sollten gut vorbereitet auf die Reise gehen

In Australien ist Sommer, wenn es hierzulande kalt wird. Im deutschen Winter zieht es deshalb viele Backpacker nach Down Under. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Syda Productions - Fotolia

In Australien ist Sommer, wenn es hierzulande kalt wird. Im deutschen Winter zieht es deshalb viele Backpacker nach Down Under.
Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Syda Productions – Fotolia

Kalt, nass und grau sind die Wintermonate oftmals in Deutschland. Wer mit “Work and Travel” ein anderes Land kennenlernen und das Geld dafür unterwegs verdienen will, geht auch wegen des Wetters bevorzugt nach Australien. Denn von Dezember bis Februar ist Sommer in Down Under – die beste Zeit, um den Rucksack zu packen. Aber egal wohin es zu einem Work-and-Travel-Aufenthalt geht: Eine sorgfältige Planung der Reise ist unverzichtbar, dazu zählt vor allem auch der ausreichende Versicherungsschutz.

Kassen übernehmen Kosten für Rücktransport nicht

Die Mehrzahl der deutschen Krankenkassen trägt außerhalb Europas keine Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte oder Arzneimittel. Vor allem aber übernimmt die Kasse nicht die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat, dafür werden schnell weit über 10.000 Euro fällig. Für die übliche Länge eines “Work and Travel”-Aufenthalts reicht deshalb eine übliche Auslandsreiseversicherung nicht aus. Eine passende Reisekrankenversicherung gibt es etwa bei der Würzburger Versicherungs-AG mit ihren “TravelSecure”-Angeboten. Sie ist für Reisen bis zu 365 Tage weltweit gültig, neben dem Rücktransport ist eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus gewährleistet, die Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie wie für ambulante und stationäre Behandlungen werden übernommen.

Haftpflichtversicherung überprüfen

Wer älter als 18 Jahre ist und über die Privathaftplicht der Eltern mitversichert ist, für den gilt der Schutz nur, solange man sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befindet oder studiert. Bei einem “Work and Travel”-Aufenthalt wäre demnach eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung unter Umständen notwendig. Wer in Deutschland bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, ist im Regelfall auf der sicheren Seite, denn sie gilt weltweit und meist auch für längere Auslandsaufenthalte. Um sicher zu gehen, sollte man in den Versicherungsbedingungen nachschauen, für welche Frist Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.

Das Open-Return-Ticket

Ein sogenanntes Open-Return-Ticket ist ein Flugticket, bei dem der Rückflug noch komplett offen ist. Das kann sich sowohl auf den Rückflugtermin als auch auf den Rückflugort beziehen, oder auf beides. Beliebt sind Open-Return-Flüge bei Work-and-Travellern, die oft noch nicht genau wissen, wie lange sie im fremden Land bleiben wollen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass es den jungen Reisenden in der Ferne – aus welchen Gründen auch immer – doch nicht gefällt und dass sie viel früher als geplant die Heimreise antreten wollen.

Quelle: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Syda Productions