Unter einer “Reisewarnung” versteht man eine Warnung, die vom Auswärtigen Amt der Bundesrespublik Deutschland herausgegeben und in der ausdrücklich davon abgeraten wird, als Tourist in das jeweils angegebene Land oder die angegebene Region zu reisen. Nur wenn eine solche Warnung ausgesprochen wurde, kann man bei einer bereits gebuchten Reise vor dem Veranstalter auf einer kostenlosen Umbuchung bestehen. Grund für eine Warnung können Kriege, terroristische Bedrohungen, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Naturkatastrophen sein. Die Warnungen sind unterschiedlich abgestuft:

Eine tatsächliche “Reisewarnung” rät aus bestimmten Gründen (Krieg, Terror, Entführungsgefahr) von der Reise in ein Land ab. Es wird sehr ausdrücklich darauf hingewiesen, was passieren kann, wenn man trotzdem in das jeweilige Land reist.

Eine “Teilreisewarnung” ist regional beschränkt, also dass man als Tourist nicht in einen bestimmten Bereich eines Landes reisen sollte. Auch hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, was passieren kann, wenn man die Warnung missachtet.

“Reise- und Sicherheitshinweise” werden herausgegeben, um auf spezielle Gefahren aufmerksam zu machen, die einem Touristen drohen können, also zum Beispiel übrig gebliebene Minen eines Bürgerkriegs in abgelegenen Gebieten eines Landes.

Aktuelle Reisewarnungen finden Sie hier:

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland

Was passiert, wenn man eine Reisewarnung missachtet?

Das hängt davon ab, aus welchem Grund Sie das jeweilige Land oder Gebiet bereist haben, vor dem gewarnt wurde. Handelt es sich um eine Geschäftsreise, sollten durch Ihren Arbeitgeber Vorkehrung getroffen werden, die Gefahr für Sie zu vermindern. Reisen Sie auf eigene Verantwortung, wird Ihnen zwar bei einem Zwischenfall geholfen, aber man wird Sie im Nachhinein in Regress nehmen. Falls das Auswärtige Amt beispielsweise davor gewarnt hat, dass man in einem bestimmten Land entführt werden kann und sie werden bei einer Reise dorthin entführt, wird sich die Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland um Ihre Freilassung bemühen, Ihnen allerdings nach Ihrer Rückkehr die Rechnung dafür präsentieren.

Reisewarnungen werden keinesfalls leichtfertig ausgesprochen, man sollte sie daher dringend beachten.

Allerdings gibt es auch noch “inoffizielle” Reisewarnungen, also Warnungen vor Reisen in Ländern, in denen beispielsweise die Korruption blüht, man als Tourist schnell in eine unangenehme Situation kommen kann oder in denen die Strände aus bestimmten Gründen gefährlich sind. Es gibt Länder, die eine sehr restriktive Drogenpolitik verfolgen und deren Militär auch schon mal Touristen bei der Ausreise ins Krankenhaus mitnehmen, um eine Zwangs-Röntgenkontrolle auf geschmuggelte Drogen durchzuführen – mit veralteten Apparaten, die keinerlei Sicherheitsstandard genügen. Vor Reisen in solche Länder wird nicht offiziell gewarnt, das erfährt man nur im Erfahrungsaustausch mit anderen Reisenden, zum Beispiel in Internet-Foren, wie etwa dem SPACE CRUISE Forum.

Über die Gefahren an Stränden und mit Unterströmungen informieren des weiteren Webseiten wie blausand.de. Wir werden hier im EP-Blog  zudem die eine oder andere Reisewarnung wiedergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Ihrer Reise umfassend über Ihr Reiseziel informieren sollten. Nur weil es keine Reisewarnung dafür gibt heißt nicht, dass man dort nicht auch in eine unangenehme Situation kommen könnte.



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