Seit genau 200 Jahren dürfen Brauer ihre Erzeugnisse im Freien ausschenken

(djd/pt). Ganz selbstverständlich zieht es die Deutschen heute schon bei den ersten Sonnenstrahlen in einen der unzähligen Biergärten. Das war nicht immer so, denn erst 1812 erlaubte der bayerische König Max I. den einheimischen Brauern, ihre Erzeugnisse im Freien auszuschenken. “Heute ist der Biergarten ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Außengastronomie”, sagt Veltins-Geschäftsführer Dr. Volker Kuhl. “Die Anzahl der Biergärten dürfte sich in den letzten zehn Jahren bundesweit verdreifacht haben.”

Die Geburtsstunde des Biergartens

Der eigentliche Ursprung der deutschen Biergartenkultur reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. 1539 legte die bayerische Brauordnung fest, dass nur zwischen Ende September und Ende April gebraut werden dürfte. Dies brachte die Brauer auf eine Idee: Sie legten Bierkeller an, um das im März und April hergestellte Bier den Sommer über in kühler Umgebung lagern zu können. Für die Kühlung sorgten Eisblöcke aus Flüssen und Seen der Umgebung, Kastanien- oder Lindenbäume spendeten Schatten. Irgendwann wurde das ausgeschenkte Bier dann sofort unter den Bäumen getrunken. Der Biergarten war “geboren” – der Streit mit den Wirten jedoch vorprogrammiert, denn diese fürchteten um ihre Gäste.

Frieden zwischen Wirten und Brauern

Erst König Max I. konnte die erhitzten Gemüter beruhigen. Am 4. Januar 1812 erlaubte er den Brauern offiziell, von Juni bis September ihr Bier “zum Sofortverzehr” auszuschenken. Zudem durfte Brot gereicht werden. Um den Wirten ein wenig entgegenzukommen, war den Brauern das Angebot sonstiger Speisen und Getränke verboten. Viele Biergartengäste nahmen deshalb ihre eigene Brotzeit mit und verzehrten diese zum frischen Bier. Es entwickelte sich eine Tradition, die noch heute in der bayerischen Biergartenverordnung festgehalten ist – nämlich die Möglichkeit, selbst mitgebrachte Speisen verzehren zu dürfen. In Bayern und den anderen deutschen Regionen kann man heute aber auch aus einem breiten Gastronomieangebot auswählen, das von leichten Speisen für zwischendurch bis hin zu Spezialitäten der regionalen Küche reicht.

Die “soziale Funktion” des Biergartens

Dass der Biergarten seinen Ursprung in Bayern hat, wird auch daran deutlich, dass die bayerische Staatsregierung 1999 eine eigene “Biergartenverordnung” erlassen hat. Darin wird den Biergärten eine “wichtige soziale Funktion” zugesprochen. Sie seien “beliebter Treffpunkt breiter Schichten” der Gesellschaft und ermöglichten es, soziale Unterschiede zu überwinden. Da die Biergärten in den Augen der Staatsregierung für die Städte ein Naherholungsziel darstellen, sind in der Verordnung einige Ausnahmen im Hinblick auf Nachtruhe und Lärmschutz definiert.

Mehr über bayerische Traditionen, Orte und Reiseziele kann man in unserem neuen Abteilungsblog über Bayern nachlesen, das heute, mit dem Beginn des Oktoberfests in München, hochoffiziell in Aktion tritt: Erlebnis Bayern.
Natürlich darf dabei die Abteilung über Bayerns größte Stadt nicht fehlen: Erlebnis München! In diesem Sinne: “O’zapft is!”

Quelle: Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, Meschede-Grevenstein / djd