Wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Für diese tollen Tage gibt es nun spezielle Kurzzeitversicherungen. Foto: djd/HDI/Getty

Wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Für diese tollen Tage gibt es nun spezielle Kurzzeitversicherungen.
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Alaaf und Helau: Bis Ende Februar 2017 sind in vielen deutschen Städten wieder die Jecken und Narren los. Aber wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Ärgerlich ist es etwa, wenn man auf der Party in einer Getränkepfütze ausrutscht. Wenn beim Rosenmontagszug eine Kamelle das Auge trifft – oder der Ellenbogen des euphorischen Tanznachbarn dort landet. Wenn man auf dem Weg zur Feier folgenschwer stürzt, weil sich das Kostüm in den Fahrradspeichen verfangen hat. Mit digitalen Kurzzeit-Versicherungen gibt es dafür nun einen Versicherungsschutz, der speziell auf solche Ereignisse abgestimmt ist.

Schutz für die tollen Tage

“Wenn sich jemand bei karnevalistischen Feiern und Veranstaltungen verletzt, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. In solchen Fällen tritt eine private Unfallversicherung ein – allerdings hat bei Weitem nicht jeder eine solche Absicherung”, so Dr. Daniel Schulze Lammers, Leiter des Produktmanagements Privat Sach bei der HDI Versicherung AG. Wer seine bestehende Unfallversicherung ergänzen möchte, noch keine private Unfallversicherung hat oder sich nicht langfristig an einen Versicherungsvertrag binden mag, ist mit einer Kurzzeit-Versicherung gut beraten. Der “Tolle-Tage-Schutz” des Hannoveraner Versicherers etwa lässt sich für eine karnevalistische Veranstaltung spontan unter www.hdi.de/tolletageschutz abschließen. Unfälle auf den direkten Wegen von und zu der Veranstaltung sind eingeschlossen. Der Schutz ist zum Wunschtermin aktiv – bei Bedarf sofort. Die Versicherung endet automatisch nach 24 Stunden.

Don’t drink and drive

Bei einem Unfall, der eine dauerhafte Beeinträchtigung zur Folge hat, beträgt die Leistung bis zu 50.000 Euro. Werden unfallbedingte Zahnbehandlungen und Zahnersatz notwendig, trägt der Versicherer die Kosten bis zu 2.000 Euro. Auch Unfälle unter Alkoholeinfluss sind versichert. Beim Führen eines Kfz gilt dies bei einem Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille. Jedoch gilt nicht nur in der närrischen Zeit: Wenn Alkohol im Spiel ist, sollte man Auto oder Motorrad stehen lassen.

Quelle: djd/HDI