Keuchhusten kann man mehrmals im Leben bekommen. Auch die Impfung schützt nicht für immer und sollte deshalb aufgefrischt werden. Foto: djd/GlaxoSmithKline/Shutterstock/Image Point Fr
Keuchhusten kann man mehrmals im Leben bekommen. Auch die Impfung schützt nicht für immer und sollte deshalb aufgefrischt werden. Foto: djd/GlaxoSmithKline/Shutterstock/Image Point Fr

(djd). Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Ohne nachgewiesenen Schutz dürfen Kinder nicht mehr in die Kita oder Schule. Durch die neue Regelung sollen Impflücken geschlossen und der Schutz vor der gefährlichen Infektionskrankheit verbessert werden. Für andere Erkrankungen besteht nach wie vor keine Impfpflicht – obwohl auch hier laut Bundesgesundheitsministerium die Impfquoten teilweise zu niedrig sind und weiter abnehmen. Meist erhalten zwar Kinder noch die Grundimmunisierung, aber bei den Auffrischungen und im Erwachsenenalter herrscht oft Nachlässigkeit. Deshalb treten manche typischen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten (Pertussis) heute überwiegend bei Erwachsenen auf.

Die STIKO empfiehlt

Doch gegen welche Krankheiten soll man sich wann impfen lassen? In Deutschland legt das die Ständige Impfkommission (STIKO) fest, ihre Empfehlungen finden sich etwa unter www.impfen.de. Danach sollen Kinder in den ersten 24 Monaten Grundimmunisierungen gegen Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erhalten. Im Schulalter stehen dann noch verschiedene Auffrischungen sowie eine Immunisierung gegen HPV auf dem Plan. Bei Erwachsenen zwischen 18 und 60 Jahren, die eine Grundimmunisierung erhalten haben, sollten gegen einige Krankheiten Auffrischimpfungen erfolgen, zum Beispiel alle zehn Jahre gegen Tetanus und Diphtherie. Vergessen wird hier leider oft die Keuchhusten-Impfung, die einmalig mit der nächsten fälligen Tetanus und Diphtherie-Impfung aufgefrischt werden sollte. Denn selbst bei durchgestandener Erkrankung hält der Schutz nicht ein Leben lang. Und Keuchhusten kennt keine Altersgrenzen, sondern ist in jeder Altersgruppe hochansteckend. Besonders gefährdet für schwere Verläufe sind Senioren und Säuglinge. Letztere können durch die Krankheit einen lebensbedrohlichen Atemstillstand erleiden. Gerade deshalb ist für Frauen im Familiengründungsalter und Kontaktpersonen von Babys die Auffrischimpfung sogar alle 10 Jahre empfohlen. Deshalb sollten gerade diese Personen auf ihren Impfschutz achten und bei der nächsten Tetanusimpfung Ihren Arzt auf den Keuchhustenschutz ansprechen.

Ab 60 mit Zusatzschutz

Da mit dem Alter das Immunsystem schwächer wird und die Anfälligkeit steigt, werden für Senioren ab 60 zusätzliche Impfungen empfohlen: Ein Standardschutz gegen Pneumokokken (Lungenentzündung), eine Grundimmunisierung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) und die jährliche Grippeimpfung. Auch eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten kann sinnvoll sein.

Quelle: djd/GlaxoSmithKline